CFD & FX Case Register.
Was Aufsicht und Ombudsstellen öffentlich belegt haben. Das Register macht Entscheidungen nach Rechtsträger, Sachverhalt und Ergebnis recherchierbar – einschließlich Fällen, in denen eine Maßnahme keine Geldbuße ist.
Nicht allein auf die Lizenz schauen.
Ein regulierter Anbieter kann gravierende Mängel in Verwahrung, Vertrieb, Kundeneinstufung oder Ausführung aufweisen. Veröffentlichte Maßnahmen und Entscheidungen zeigen konkrete Mechanismen und die Grenzen des Kundenschutzes. Sie betreffen bestimmte Rechtsträger und Zeiträume; weder eine Branchenpauschale noch ein Schuldspruch über andere Unternehmen folgt daraus.
Die MFSA ordnete zunächst Abhilfe bei Kundengeldschutz und Abstimmung sowie einen Stopp der Neukundenaufnahme an. Am 24. September 2026 folgte ein sofortiger Stopp für Ein- und Ausgänge auf Kundenkonten. Die BaFin informierte am 25. September darüber. Die MFSA-Mitteilung nennt keine Geldbuße; die Entscheidung kann angefochten werden. Klon-Warnungen zu ähnlich benannten Websites sind davon strikt zu trennen.
MFSA ↗Öffentliche Entscheidungen recherchieren
Suchen Sie Entscheidungen mit Originalquelle und prüfen Sie anschließend Rechtsträger, Zeitraum und Verfahrensstand. Veröffentlichte Fälle erfassen nicht jeden EWR-Anbieter und nicht jeden Streitfall. Ein fehlender Treffer ist keine Entwarnung. UK-Fälle sind als historische oder grenzüberschreitende Beispiele gekennzeichnet.
„Strafmaß“ ist hier nur bei einer strafrechtlichen Entscheidung passend. Dieses Register unterscheidet Geldbußen, Anordnungen, Vergleiche und individuelle Abhilfe. Ein nicht veröffentlichtes Aktenzeichen wird nicht erfunden.
CySEC-Geldbußen und Vergleiche im Quellenindex ansehen →
Mehr als den Anbieternamen prüfen
Eine Marke kann für mehrere lizenzierte Unternehmen, Zweigniederlassungen oder frühere Namen stehen. Vergleichen Sie deshalb den Rechtsträger der Entscheidung mit dem Unternehmen, mit dem Sie tatsächlich zu tun hatten. Prüfen Sie, ob eine Geldbuße, eine befristete Anordnung, ein Vergleich oder individuelle Abhilfe vorliegt und ob ein Rechtsmittel das Ergebnis verändert hat. Für die weitere Anbieterprüfung nutzen Sie das nationale Register über ESMA und die Originalveröffentlichungen der zuständigen Aufsicht.
Verhaltensmuster vor Gericht
Provisionsinteressen, Risikoaufklärung und Handelsausführung gehören zu den Streitpunkten, die Anleger vor Gericht gebracht haben. Die Entscheidungen zeigen zugleich, welche Ansprüche an Beweise und die konkrete Rolle eines Brokers gestellt werden. Ein Verlust allein belegt weder Betrug noch einen Schadenersatzanspruch.
CFD & FX · Broker- und Bankfälle
Vier eigenständige Streitfälle. Mehrere Instanzen werden gemeinsam dargestellt.
| Anbieter / Rolle | Gericht · Datum · Aktenzeichen | Streitgegenstand | Ergebnis und Beleglage |
|---|---|---|---|
| IG Markets Ltd., deutsche Zweigniederlassung (Zuordnung durch Klägerkanzlei); Vermittler ATOS / JMS | LG Düsseldorf · 17.03.2017 8 O 58/16; OLG Düsseldorf I-9 U 77/17 | CFD-Churning: übermäßiger Kontoumschlag zur Provisionsgenerierung durch bevollmächtigte Vermittler. | Zugesprochen · LG-Volltext; Name und Berufungsstand aus Kanzleibericht 165.861,09 € plus Zinsen zugesprochen. Das LG stellte sittenwidrige Schädigung durch JMS und Beteiligung des Brokers fest. Die Klägerkanzlei berichtet 2018 über die Berufungsrücknahme; der OLG-Beschluss liegt hier nicht vor. |
| CFD-Broker im veröffentlichten Volltext anonymisiert | LG Heidelberg · 11.08.2016 2 O 407/15 | EUR/CHF nach dem SNB-Entscheid vom 15.01.2015: Streit über Risikoinformation, Nachschuss und Stop-Loss-Ausführung. | Zugesprochen · erstinstanzlicher Volltext, reproduziert Brokerforderung über 78.472,57 € abgewiesen; dem Kunden auf Widerklage 9.581,11 € zugesprochen. Ausschlaggebend war die vorvertragliche Risikoaufklärung. Eine fehlerhafte Stop-Loss-Ausführung wurde nicht entschieden. Späterer Rechtsmittelstand nicht belegt. |
| Dänische Handelsplattform und deutscher Vermittler; Broker anonymisiert | OLG Düsseldorf · 07.10.2010 I-6 U 116/09; LG Düsseldorf 10 O 157/08 | CFD-/Devisenhandel: behauptete Aufklärungsfehler, Churning und Provisionsrückvergütungen. | Abgewiesen · amtlicher OLG-Volltext Klage im Berufungsverfahren insgesamt abgewiesen. Das OLG sah eigenverantwortliche Orders und kein nachgewiesenes rechtswidriges Churning. Die erstinstanzliche Zahlungspflicht des Vermittler-Geschäftsführers über 60.000 € wurde aufgehoben. |
| Bank B.________ SA, anonymisiert; Schweizer Rechtskontext | Schweizer Bundesgericht · 21.04.2022 4A_412/2021 | Gehebelter Forex-Handel während des SNB-Schocks: behauptete Kursmanipulation, verzögerte Ausführung und Informationspflichtverletzung. | Abgewiesen · amtlicher Volltext; CDBF-Einordnung Beschwerde des Kunden abgewiesen. Eine Manipulation war nicht nachgewiesen; die vorübergehende Aussetzung wegen fehlender Liquidität wurde im konkreten Fall akzeptiert. Keine Schadenersatzverurteilung. |
Verwandte Dienstleistungen und historische Präzedenzfälle
Vier weitere Streitfälle zu FX-Software, binären Optionen und historischen Options-/Termingeschäften. Keine zusätzlichen CFD-Brokerverurteilungen.
| Anbieter / Rolle | Gericht · Datum · Aktenzeichen | Streitgegenstand | Ergebnis und Beleglage |
|---|---|---|---|
| Wirtschaftsberater / Expert-Advisor-Softwarevermieter, anonymisiert; kein Urteil gegen den ausführenden Broker | OLG Hamm · 30.05.2018 12 U 95/16; LG Paderborn 3 O 290/15 | Automatisierter Forex-Handel: behauptete unerlaubte Portfolioverwaltung und nicht eingehaltene Zusagen. | Abgewiesen · amtlicher Volltext Berufung des Kunden zurückgewiesen; amtliche Quelle kennzeichnet das Urteil als rechtskräftig. Die Entscheidung über grundlegende Einstellungen war für die Einordnung als Eigenhandel maßgeblich. Kein gerichtlich festgestellter Expert-Advisor-Scam. |
| Londoner Tradingplattform, im Kanzleibericht nicht benannt; binäre Optionen | LG Frankfurt am Main · 12.09.2017 2-12 O 217/16 | Laut Kanzleibericht: ignoriertes Auszahlungsverlangen, weitere Handelsanreize und mangelnde Aufklärung über Vertragsgegner und Funktionsweise. | Kanzleibericht · eingeschränkte Beleglage Kanzleibericht nennt insgesamt 54.250 € aus Guthabenrückzahlung und Schadenersatz. Volltext und Rechtskraft nicht unabhängig verifiziert; Betrag ist nicht ausschließlich Schadenersatz. |
| Britischer Broker und Vermittler, anonymisiert; historischer Optionsfall, kein CFD-Fall | BGH · 13.07.2010 XI ZR 28/09 | Hohe Gebühren und behauptete Brokerbeteiligung an sittenwidriger Schädigung durch einen Vermittler. | Zurückverwiesen · reproduzierter Volltext Deutsche internationale Zuständigkeit bejaht. Berufungsurteil aufgehoben und zurückverwiesen: subjektive Voraussetzungen der Brokerbeteiligung mussten weiter geklärt werden. Dieses BGH-Urteil spricht keinen endgültigen Schadenersatz zu. |
| New Yorker Broker und M-GmbH, anonymisiert; historische Options-/Termingeschäfte | BGH · 13.07.2004 VI ZR 136/03 | Churning und Kick-back-Vereinbarung: provisionsgetriebener Handel ohne angemessene Schutzmaßnahmen. | Haftung bestätigt · reproduzierter Volltext Revision des Brokers zurückgewiesen; die festgestellte Beteiligung an sittenwidrigem Churning hielt der Überprüfung stand. Historischer Haftungsfall, kein heutiges CFD-Urteil und keine aufsichtsrechtliche Geldbuße. |
Was Sie für eine individuelle Prüfung sichern sollten
Vertrag und AGB-Version, Risikohinweise, Onboarding-Angaben, Handels- und Gebührenhistorie, Vollmachten, Order-Zeitstempel und Kommunikation. Diese Unterlagen helfen, Marktverluste von möglichen Pflichtverletzungen zu unterscheiden und den richtigen Anspruchsgegner zu bestimmen.
Schadenersatz und Guthabenrückzahlung sind keine Geldbußen. Anonymisierte Anbieter werden nicht anhand von Vermutungen benannt. Kanzleiberichte sind als solche gekennzeichnet; Entscheidungen aus anderen Rechtsordnungen oder zu historischen Produkten sind nicht ohne Weiteres übertragbar. Die Auswahl ist repräsentativ und nicht vollständig.